„European Accessibility Act“ 

Es ist meines Erachtens zu wenig bekannt, dass eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die ab 28. Juni 2025 auf den Markt kommen, barrierefrei sein müssen. Das betrifft auch digitale Produkte wie viele Websites und Apps.
Produkte und Dienstleistungen von kleineren Unternehmen sind ausgenommen.

Grundlage dafür ist der „European Accessibility Act“, also der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit. (Link öffnet in neuem Fenster: EU-Richtlinie 2019/882)
Durch die Angleichung der nationalen Vorschriften auf Unionsebene ist das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen möglich.

EU-Flagge

In Österreich wird diese Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt.

Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß und wird voraussichtlich weiter steigen. Von den Verbrauchern werden für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sowie für assistive Technologien hohe Preise verlangt, da der Wettbewerb unter den Anbietern bisher begrenzt ist. Das sollte durch den European Accessibility Act verbessert werden. Für die Unternehmen bedeutet die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit vereinfachten Handel und mehr Marktchancen für barrierefreie Produkte.

Diese Richtlinie gilt unter anderem für folgende Produkte/Dienstleistungen:

  • E-Commerce
  • Computer und Betriebssysteme
  • Zahlungsterminals
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
  • Telefondienste und dazugehörige Geräte, Smartphones
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbraucherendgeräten
  • Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • elektronischer Geschäftsverkehr

Für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen bedeutet das ein größeres Angebot zu wettbewerbsfähigeren Preisen und weniger Hindernisse bei Zugang zu Verkehrsmitten und Bildung. Zudem wird das Reisen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtert werden.

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